Sie können frei entscheiden, welchen Notar Sie beauftragen möchten. Es besteht keine Verpflichtung, den Notar Ihrer Heimatstadt oder am Ort des betreffenden Sachverhalts zu wählen. Selbst wenn bspw. das Grundstück einen anderen örtlichen Bezug hat, können Sie dennoch einen in einer anderen Stadt ansässigen Notar mit der Vertragserstellung und Beurkundung beauftragen.
Allerdings muss die Beurkundung / Beglaubigung in aller Regel am sogenannten Amtsbereich des Notars und dessen Geschäftsstelle stattfinden. Auswärtstermine innerhalb des Amtsbereichs des Notars sind dann möglich, wenn bei einem der Beteiligten ein Bedarf dafür (z.B. bei körperlichen Einschränkungen) vorliegt.